Ethikkodex


 

Grundsätze und Verhaltensregeln für Lizenznehmer von INPP International


Präambel

 

INPP-Licentiates wahren stets die Würde und Fachkompetenz des ‘Institute for Neuro-Physiological Psychology (INPP)’ und setzen nur die Methoden und Techniken ein, die vom INPP gelehrt und angewendet werden. Sie sichern zu, dass alle Quellen ihres Wissens vollständig angegeben und vom INPP Chester anerkannt werden. Weiterhin soll vor jeder Publikation schriftlichen Materials über die INPP-Methode dieses dem nationalen Prinzipal oder INPP Chester zur Begutachtung (peer review) vorgelegt werden. 

 

INPP-Licentiates bemühen sich um die Entwicklung eines validen und reliablen Kanons wissenschaftlich fundierten Fachwissens, basierend auf Praxis und Forschung. Sie wenden dieses Wissen auf menschliches Verhalten in einer Vielzahl von Zusammenhängen an. Auf diese Weise füllen sie viele Rollen aus wie z.B. die des Forschers, Erziehers, Diagnostikers, Therapeuten, Supervisors, Beraters, Sachbearbeiters und Krisenmanagers. Ihr Ziel besteht darin, das Wissen über Verhalten zu erweitern und es – wenn erforderlich – pragmatisch anzuwenden, um die Lebensbedingungen sowohl des Einzelnen wie der Gesellschaft zu verbessern. Dieser Ethikkodex stellt einen allgemeinen Werterahmen zur Verfügung, der die Grundlage für die professionelle und wissenschaftliche Arbeit eines jeden INPP-Licentiates bildet.  

 

Dieser Kodex dient sowohl als allgemeines Regelwerk als auch als Entscheidungsrichtlinie für die meisten Situationen, mit denen INPP-Licentiates in Berührung kommen. Sein oberstes Ziel ist das Wohlergehen und der Schutz von Einzelnen und Gruppen, mit denen  INPP-Licentiates arbeiten. Es liegt in der individuellen Verantwortung jedes INPP Lizenziaten, höchstmögliche Verhaltensstandards anzustreben. INPP-Licentiates respektieren und schützen die Rechte des einzelnen Kindes und  Erwachsenen.

 

 

1. ALLGEMEINE PRINZIPIEN

 

1:1 INPP-Licentiates streben danach, in ihrer Arbeit hohe Standards ihrer professionellen Kompetenz zu wahren.   

1:2  Sie erkennen jederzeit die Grenzen und Beschränkungen der Arbeit an, die sie im Rahmen ihrer INPP Fortbildung und ihrer Expertise durchführen.  

1:3 Licentiates bemühen sich um Zugang zu relevanten wissenschaftlichen und fachlichen Informationen bezogen auf ihr Arbeitsgebiet und erkennen vollständig die Notwendigkeit regelmäßiger Fortbildungen an.  

 

 

2. INTEGRITÄT

 

2:1 Licentiates bemühen sich darum, die Integrität in der Forschung, (der Lehre, wenn vom INPP oder dem nationalen Prinzipal schriftlich dazu lizensiert) und Anwendung der INPP Techniken zu fördern.  Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit sind sie ehrlich, aufrichtig und respektvoll anderen gegenüber.  

2:2 In der Darstellung ihrer Arbeit mit der INPP-Methode, der angebotenen Dienstleistungen, der Honorarstruktur, ihrer Forschungen und Lehre machen sie keine falschen, irreführenden oder täuschenden Angaben.  

2:3 Licentiates verhalten sich einem anderen INPP-Lizenziaten gegenüber in keiner Weise und zu keiner Zeit abwertend. Beschwerden über einen anderen Licentiate werden an den nationalen Prinzipal gerichtet.  

2:4 Alle Licentiates wahren professionelle  Integrität in ihrer Arbeit mit Kindern und Erwachsenen und werden sie in keiner Weise finanziell, emotional oder sexuell ausbeuten oder missbrauchen.  

2:5 Licentiates respektieren die Rechte des Einzelnen auf Privatsphäre und Diskretion. 

2:6 Licentiates werden nicht andere in der vom INPP entwickelten Methodik und Praxis der Testverfahren und Behandlung Neuromotorischer Unreife unterrichten, ohne zuvor die erforderliche Berechtigung, Expertise und Lizenz vom INPP Chester erhalten zu haben.

 

 

3. KOMPETENZEN IN BEZUG AUF DIE INPP-METHODE

   

3:1 Ein INPP-Licentiate muss   

a) erfolgreich einen vom INPP anerkannten Fortbildungskurs abgeschlossen haben und im Besitz eines gültigen Zertifikats sein.  

b) nach bestandener Abschlussprüfung über die 2 obligatorischen Supervisionswochenenden in den beiden darauf folgenden Jahren hinaus  alle 2-3  Jahre an einer zweitägigen Supervisionsveranstaltung beim nationalen Prinzipal oder INPP Chester teilnehmen.   

c) Licentiates sollen nicht gleichzeitig mit dem INPP-Programm weitere tägliche Bewegungsübungsprogramme bei einem Klienten einsetzen. (Lizenziaten sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass der gleichzeitige Einsatz mehrerer Interventionsprogramme die Wirksamkeit des INPP-Programms beeinträchtigen kann. Die Entscheidung, dennoch zusätzliche Interventionsmethoden zur selben Zeit wie die INPP-Methode einzubeziehen, sollte in Abhängigkeit von der professionellen Qualifizierung des einzelnen Practitioners getroffen werden und von seiner Haftpflichtversicherung gedeckt sein.)

   

 

4. VERANTWORTUNG GEGENÜBER KLIENTEN/PATIENTEN

  

4:1 Es werden nur jene Klienten angenommen, deren anamnestische Vorgeschichte und aktuellen Symptome es nahelegen, dass eine neuromotorische Unreife an den Problemen ursächlich beteiligt ist.  

4:2 Bei der Erstkonsultation sind deutlich anzugeben:  

a) Die Honorarstruktur

b) Die Abfolge der Termine

c) Die voraussichtliche Dauer des INPP-Programms  

d)  Realistische Behandlungsziele

4:3 Therapeuten haben die Verpflichtung, nach Beginn eines Behandlungsprogramms einen “follow-up”-Service für alle Klienten anzubieten. Falls der Licentiate aus welchem Grund auch immer die vollständige Durchführung des INPP-Programms bis zu seiner Beendigung nicht gewährleisten kann, so muss ein geeigneter Ersatz empfohlen werden.    

4:4 Jedem Klienten soll eine Kopie der Testergebnisse der neuromotorischen Überprüfung zur Verfügung gestellt werden. 

4:5 Sollte während der INPP-neuromotorischen Überprüfung oder bei anschließenden Wiedervorstellungen ein bisher nicht diagnostiziertes medizinischer Problem vermutet werden, sollte mit Einwilligung des Klienten ein Schreiben mit den Symptomen und Beobachtungen an den behandelnden Hausarzt geschickt werden, bevor weitere INPP-Förderung angeboten wird.  

4:6 Für jeden Klienten werden verständliche Aufzeichnungen angelegt und aufbewahrt. Diese Aufzeichnungen verbleiben als vertrauliche Daten noch ein Jahr  nach Beendigung des Programms in den Unterlagen.  Danach müsse sie noch 10 Jahre lang verschlossen aufbewahrt werden, bevor sie als vertrauliche Daten entsorgt werden.    

 

 

5. BESCHWERDEN

 

5:1 Beschwerden, entweder von Klienten oder anderen Licentiates des INPP gegen einen INPP-Licentiates erhoben, sollten an den nationalen INPP Prinzipal gerichtet werden und, wo erforderlich,  der zuständigen Berufshaftpflicht gemeldet werden.  Der nationale INPP-Prinzipal wird die Beschwerde prüfen, entsprechendes Beweismaterial einfordern, welches die Beschwerde untermauert, sowie alle relevanten Informationen vom beschuldigten Licentiate.  

5:2 Sollte die vom Klienten erhobene Beschwerde berechtigt sein, so kann als Konsequenz die  INPP-Lizenz vorübergehend aufgehoben oder beendet werden.

5:3 Falls eine Beschwerde gegen den nationalen INPP-Prinzipal erhoben wird, wird diese vom INPP Chester untersucht und gegebenenfalls zur Beurteilung an die  Ethik-Kommission  weitergeleitet. Wird eine Beschwerde gegen INPP Chester erhoben und nicht zufriedenstellend gelöst, wird diese der Ethik-Kommission zur Begutachtung vorgelegt und – wenn erforderlich – an den professionellen Versicherungsträger  zur weiteren Untersuchung weitergeleitet.